Palliativpflege
Palliativpflege: Lebensqualität am Ende des Lebens
In Kooperation mit dem Palliativ Netzwerk Wesermarsch betreuen und pflegen wir sterbenskranke Menschen auf Ihrem letzten Weg.
Das Konzept der Palliativpflege beinhaltet, dass sterbenskranke Menschen (und deren Angehörige) am Ende ihres Lebens begleitet werden. Viele sehr schwer kranke Patienten haben Angst vor Schmerzen in der letzten Phase ihres Lebens und möchten nicht leiden. Eine angemessene Schmerzversorgung durch eine Palliativversorgung ermöglicht sterbenden Menschen und chronisch schwerkranken Patienten mit fortschreitenden degenerativen Krankheiten und begrenzter Lebenserwartung einen würdevollen letzten Weg mit mehr Lebensqualität.
Wenn sie die Wahl hätten, würden die meisten älteren Menschen am liebsten zu Hause sterben. Die Realität aber sieht anders aus, denn schätzungsweise die Hälfte aller Menschen stirbt im Krankenhaus, jeder Fünfte im Pflegeheim. In den vergangenen Jahren haben sich in Deutschland viele Initiativen entwickelt, die es Menschen ermöglichen sollen, umfassend betreut und begleitet die letzten Wochen ihres Lebens zu Hause in ihrer gewohnten Umgebung zu verbringen.
Schmerzen lindern, Angst nehmen und ein würdevolles Leben ermöglichen – das ist Palliativpflege.
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Sie sind berufstätig und möchten trotzdem einen nahen Angehörigen in seiner letzten Lebensphase begleiten? Das Pflegezeitgesetz (PflegeZG, § 3) schafft dafür eine gesetzliche Grundlage: Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, sich bis zu drei Monate vollständig oder teilweise von der Arbeit freistellen zu lassen. Brauchen Sie in dieser Zeit der unbezahlten Freistellung finanzielle Sicherheit, dann haben Sie Anspruch auf ein zinsloses Darlehen (Familienpflegezeitgesetz §3). Den Antrag stellen Sie an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA).
Voraussetzung für diese Regelung ist, dass Ihr Angehörigen an einer fortschreitenden Erkrankung leidet, er palliativ therapiert wird, in einem nicht mehr heilbaren Stadium mit einer begrenzten Lebenserwartung von wenigen Wochen oder Monaten ist. Sie müssen Ihrem Arbeitgeber darüber ein ärztliches Zeugnis vorlegen.
Zu den nahen Angehörigen zählen: Großeltern, Eltern, Schwiegereltern, Stiefeltern, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft, Geschwister, Schwägerinnen und Schwäger, Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder, Schwiegerkinder und Enkelkinder.
Quelle: https://www.pflege.de/altenpflege/palliativpflege/