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Verhinderungspflege

- Verhinderungspflege -

Ausgangssituation

Viele Pflegepersonen haben durch die Pflege ihrer Angehörigen kaum noch Zeit für sich selbst.

 

Voraussetzungen

Verhinderungspflege (auch: Ersatzpflege) kann in Anspruch genommen werden, wenn die häusliche Pflege schon länger als sechs Monate andauert. Einfacher gesagt: Es muss seit sechs Monaten ein Pflegegrad vorliegen.

Eine weitere Voraussetzungen zur Nutzung der Verhinderungspflege ist, dass die Pflegeperson infolge von Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen (zum Beispiel eines Geburtstags, einer Tasse Kaffee mit Bekannten, der Gartenarbeit, eines Arzt- oder Friseurbesuchs, Kino etc.) an der Pflege gehindert ist.

 

Kostenübernahme durch die Pflegekassen

Die Kosten werden jährlich für eine Dauer von bis zu insgesamt 4 Wochen und bis zu einem Höchstbetrag von 1612 € übernommen. Hinzu kommt bei Bedarf noch die Hälfte des Anspruchs auf Kurzzeitpflege, also nochmal 806 €. Schöpft man diese 1612 € bzw. 2418 € im laufendem Jahr nicht ganz aus, verfällt der Restbetrag.

 

Wer kümmert sich, wenn ich verhindert bin?

Bei der Ersatzkraft kann es sich auch um einen Pflegedienst handeln. Ist die Ersatzkraft mit der pflegebedürftigen Person bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert oder lebt sie im gleichen Haushalt, ist die Leistung auf den Betrag des Pflegegeldes der jeweiligen Pflegestufe begrenzt. Tatsächliche höhere Aufwendungen müssen nachgewiesen werden, beispielsweise für die Reinigung der Pflegekleidung, Fahrtkosten, Kosten für die anderweitige Unterbringung eines Kindes während der Pflegetätigkeit, Verdienstausfall.

 

Pflegegeld

Während der Dauer des Bezugs der Verhinderungspflege ruht der Bezug von Pflegegeld. Am ersten und letzten Tag der Verhinderungspflege wird Pflegegeld gezahlt. Ist die Pflegeperson weniger als 8 Stunden verhindert, handelt es sich um so genannte „stundenweise Verhinderungspflege“. Dabei wird das Pflegegeld nicht gekürzt und der Zeitraum wird nicht auf die zeitliche Höchstdauer von 28 Tagen angerechnet.

 

Fazit

Nutzen Sie die Verhinderungspflege, um Termine wahrzunehmen oder einfach nur um den Kopf wieder freizubekommen.

 

Wir helfen Ihnen gerne!

Sollten Sie weitere Fragen zur Verhinderungspflege haben oder die Verhinderungspflege über uns in Anspruch nehmen wollen, rufen Sie uns gerne unter 04731-93860 an.

Wir beraten Sie ausführlich und stellen mit Ihnen den Antrag bei den Pflegekassen.

Ihr Team der Häuslichen Kranken- und Altenpflege Hergen Bremer


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